Laut vieler Quellen – unter anderem auch der Bildzeitung – sagt ein neues Rechtsgutachten zur sogenannten CO₂-Flottenregulierung von Professor Martin Kment (Institut für Umweltrecht, Uni Augsburg), ganz klar: JA!
Der Fehler liegt in der bisherigen und allem zugrundeliegenden EU-Messmethodik der CO₂-Werte, die bisher nur am Auspuff eines Fahrzeuges stattfindet. Doch da Elektroautos ja keinen Auspuff haben, liegt die CO₂-Bewertung bei eAutos natürlich immer bei 0 – und bei Verbrennerautos nicht!
Und genau das ist laut Kment unzulässig.
Bei der CO₂-Bewertung der EU sollte seiner Meinung nach doch der gesamte CO₂-Fußabdruck betrachtet werden. Beim eAuto würde dann auch die aufwendige Produktion sowie der teils durch Gas und Kohle erzeugte, „dreckige“ Ladestrom eine Rolle spielen.
Beide Antriebsarten wären dann in der CO₂-Bewertung nicht bei 0. Heißt: Entweder man lässt beides zu oder verbietet beides! Es geht doch um die CO₂-Reduzierung und nicht darum eine Anriebsart einfach ideologisch vorzuziehen, richtig?
Egal wie es kommt: Gut, dass Verbrennermotoren dann auch mit modernen, alternativen Kraftstoffen wie eFuels und HVO einfach und schnell signifikant CO₂-reduziert betankt werden können!