ReFuelEU Aviation und die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurden heute vom EU Rat gebilligt. Ein entscheidender Schritt in Richtung der europäischen Energiewende.
Damit sind zwei Kerndossiers des Fit-for-55-Klimapakets bereit für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und können damit in Kraft treten.
Was bedeutet das für eFuels:
Erstens wird die ReFuelEU Aviation als Verordnung ab Januar 2024 für die Mitgliedstaaten gelten. Mit Mandaten für synthetische Kraftstoffe gibt es einen klaren Zielmarkt für eFuels für den Luftfahrtsektor. Von 1,2 % im Jahr 2030 auf 35 % im Jahr 2050 ist dies ein klares Investitionssignal. Unsere Mitglieder sind bereit, dies umzusetzen und umweltfreundliches Fliegen Wirklichkeit werden zu lassen. Gleichzeitig ist die Unterstützung von EU-Fluggesellschaften und -Drehkreuzen von entscheidender Bedeutung, um die Wettbewerbsfähigkeit der Luftverkehrsindustrie zu erhalten, z. B. durch kostenlose Zertifikate im Rahmen des EU-EHS, um den Kostenunterschied zwischen fossilen und SAF zu überbrücken.
Zweitens sieht die RED 1 % der RFNBOs im Jahr 2030 für den Verkehrssektor vor. Dabei sind wir nach wie vor der Meinung, dass dies nicht ehrgeizig genug ist, insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Kommission und des Europäischen Parlaments, die 5 % vorgeschlagen haben. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei der Erneuerbare-Energien-Richtlinie um eine Richtlinie, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten über das erforderliche Mindestniveau hinausgehen können und sollten. Es bedarf eines klaren Bekenntnisses zur Defossilisierung unseres Energiemixes bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in nationales Recht.
Pressemitteilungen unter
https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2023/10/09/renewable-energy-council-adopts-new-rules/ und ReFuelEU Luftfahrt: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2023/10/09/refueleu-aviation-initiative-council-adopts-new-law-to-decarbonise-the-aviation-sector/