Vertreter des Energiemittelstands klagen vor Europäischem Gericht für mehr Klimaschutz

Montag, 25. September 2023 – Zur Bestimmung der CO2-Emissionswerte von Neuwagenflotten der Hersteller von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden gemäß entsprechender EU-Regeln bislang nach dem sogenannten „Tailpipe-Ansatz“ lediglich die Emissionen am Auspuff (auf Englisch „tailpipe“) eines Fahrzeugs herangezogen.

Eine Gruppe von Klägern – Dr. Lorenz Kiene, die eFuel GmbH, eFuel Projektentwicklung GmbH und CLASSIC Tankstellen GmbH & Co. KG. – aus dem mittelständischen Energiehandel hat im Juli 2023 gegen genau diese Verschärfung der CO2-Emissionsnormen vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht, da diese Regelung die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb CO2-neutraler synthetischer Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge zu Lasten des Klimaschutzes ausbremst.

Die Kläger sehen sich auch in Grundrechten wie dem auf unternehmerische Freiheit verletzt. Beklagte des Verfahrens ist die Europäische Union, vertreten durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union. Die Kläger werden vertreten durch die Rechtsanwaltssozietät Osborne Clarke. Der Branchenverband UNITI e.V. unterstützt die Klage.

Mehr: 20230925_Pressemitteilung Klage Europäisches Gericht

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