Ein guter weiterer Schritt:
Laut verbaende.com hat das „Bundeskabinett den Entwurf zur Neufassung der 37. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) angenommen, womit kürzlich gefasste EU-Regulierungen in nationales Recht überführt werden sollen“.
Und weiter:
„Damit wird ein Gesetzgebungsprozess gestartet, der über die Einführung nationaler Regeln u.a. zur Produktion von eFuels und Wasserstoff aber auch über eine angepasste Anrechnung solcher strombasierten Kraftstoffe auf die Treibhausgasquote entscheiden wird.“
Das ist natürlich ein sehr guter Schritt, auf den aber zeitnah noch entscheidende weitere Schritte schnell folgen müssen – vor allem was die Verbesserung der Attraktivität der EU als Absatzmarkt angeht. Denn nur ein attraktiver Absatzmarkt schafft auch die Grundlage für einen wirksamen und erfolgreichen Hochlauf der Zukunftsenergien!