Die CO₂-Flottenregulierung der EU knüpft an die im Fahrbetrieb gemessenen CO₂-Emissionen neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge an. Batterieelektrische Fahrzeuge verursachen dabei keine CO₂-Abgase. Daraus folgt keine Einstufung als klimaneutral über den gesamten Lebenszyklus.
Der Forschungsverbund CirculaTUM der Technischen Universität München stellte am 1. September 2026 ein White Paper mit dem Titel „Defossilisation, Not Decarbonisation“ vor. Darin sprechen sich die Forschenden für eine stärkere Berücksichtigung des Fahrzeuglebenszyklus in der Regulierung aus. Die Bewertung der bisherigen Regulierung ist die Position der Studienautoren.
Lebenszyklus und Abgasmessung unterscheiden
Eine Lebenszyklusbetrachtung bezieht unter anderem Rohstoffgewinnung, Fahrzeugherstellung, Energiebereitstellung, Nutzung und Recycling ein. Eine Messung der CO₂-Abgase erfasst einen anderen Ausschnitt. Ergebnisse dieser beiden Betrachtungen dürfen deshalb nicht gleichgesetzt werden.
Aus Sicht des eFuels Forums sollten Antriebe und Kraftstoffe nach transparenten, vergleichbaren Kriterien bewertet werden. Auch für eFuels muss die Treibhausgasbilanz anhand der Strom- und CO₂-Quelle sowie der Herstellung, des Transports und der Nutzung bestimmt werden. Eine pauschale Umweltüberlegenheit lässt sich daraus nicht ableiten.
Quellen: TUM-Mitteilung vom 1. September 2026 zum White Paper; Europäische Kommission: CO₂-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.