Die CO₂-Flottenregulierung der EU knüpft an die im Fahrbetrieb gemessenen CO₂-Emissionen neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge an. Batterieelektrische Fahrzeuge verursachen dabei keine CO₂-Abgase. Daraus folgt keine Einstufung als klimaneutral über den gesamten Lebenszyklus.
Die Debatte über die CO₂-Flottenregulierung betrifft auch die Frage, welche Phasen des Fahrzeuglebenszyklus berücksichtigt werden. Der Forschungsverbund CirculaTUM der Technischen Universität München befürwortet in seinem White Paper „Defossilisation, Not Decarbonisation“ einen lebenszyklusbasierten Ansatz. Die TUM stellte die Untersuchung am 1. September 2026 vor.
Die Kritik an der bisherigen Regulierung ist als Position der Forschenden einzuordnen. Sie ersetzt keine Prüfung der Annahmen und Systemgrenzen der jeweiligen Berechnung.
Für das eFuels Forum ist entscheidend, dass vergleichbare Kriterien auch für synthetische Kraftstoffe gelten. Bei kohlenstoffhaltigen eFuels entsteht während der Verbrennung CO₂. Ihre gesamte Treibhausgasbilanz hängt unter anderem von Stromherkunft, CO₂-Quelle, Herstellung und Transport ab.
Quellen: TUM-Mitteilung vom 1. September 2026 zum White Paper; Europäische Kommission: CO₂-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
Redaktionell überarbeitet am 16. September 2026. Die Quellenangabe wurde um die TUM-Veröffentlichung vom 1. September ergänzt.